von Simon Stromer

(Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Teil 1, Teil 2)

Crowdworking

Der Begriff Freelancer ist als Synonym des Begriffs „freie*r Mitarbeiter*in“ zu sehen, das bedeutet er bezeichnet nicht zwangsläufig eine Tätigkeit, die mit Crowdworking zu tun hat. Typischerweise sind Freelancer in den Bereichen Kunst, Kultur, Medien, IT oder Werbung tätig, wenn sie in virtuellen Teams arbeiten, ist auch der Begriff E-lancer bekannt. So sind freie Mitarbeiter*innen immer selbstständig, der Begriff impliziert aber eine Bindung an einen oder mehrere Aufftraggeber*innen. Der Begriff „freie Mitarbeiter*innen“ ist insbesondere von „Freiberufler*innen“ abzugrenzen, da erstere häufig ein Gewerbe betreiben und damit beim Gewerbeamt angemeldet sind, wohingegen letztere beim Finanzamt angemeldet sind. Welche Tätigkeit als freiberuflich gilt, wird im Einkommenssteuergesetz (§ 18 EStG) geregelt wohingegen Freelancer grundsätzlich ein offener Begriff ist. Selbstständige Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen aber auch Musiker*innen sind im Sinne des Gesetzes üblicherweise keine Freelancer bzw. freien Mitarbeiter*innen. Freelancer können ihre Tätigkeit sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausüben, manche sind in ihrer Tätigkeit örtlich gebunden, manche arbeiten online, ihr distinktes Merkmal ist aber die Selbstständigkeit in Verbindung mit einer impliziten Abhängigkeit von Auftraggeber*innen. So ist es denkbar, gleichzeitig Freelancer und Freiberufler*in zu sein, diese Begriffe sind aber nicht synonymisch zu verwenden. „Freelancer“ ist in jedem Fall als übergeordneter Begriff zu sehen, unter welchem Crowdworker, Clickworker usw. zusammengefasst werden können.

Digitale Nomad*innen (anderer Begriff: Büro-Nomad*innen) werden Menschen genannt, die in ihrer Arbeitstätigkeit weitestgehend digitale Technologien verwenden und deshalb nicht ortsgebunden sind. Sie sind hierbei meistens über das Internet mit ihren Arbeitgeber*innen bzw. Kund*innen in Kontakt und können ihre Tätigkeit so von praktisch jedem Ort weltweit ausüben, an welchem es einen Internetzugang gibt (Zuhause, Café, Hotel, Bibliotheken, Coworking-Spaces usw.). Sie sind oft, aber nicht immer selbstständig. Typische Tätigkeiten wären das Betreiben von Blogs oder das Betreuen von Foren zu unterschiedlichsten Themen, (Freelance-)Journalismus, E-Commerce, Übersetzen, (Web-)Design oder Marketing. Digitale Nomad*innen sind häufig gemeinsam unterwegs (so gibt es z.B. Kreuzfahrten speziell für Digitale Nomad*innen) oder sie treffen sich zum Arbeiten in Coworking-Spaces. So gibt es auch weltweit Konferenzen für Digitale Nomad*innen zum Netzwerken und Erfahrungen austauschen (z.B. http://www.dnx-berlin.de). Digitale Nomad*innen können gleichzeitig auch Freelancer und/oder Crowd-/Clickworker sein, tatsächlich ist es aber oft üblich, nicht zu vielen Tätigkeiten gleichzeitig bzw. immer wieder neuen Tätigkeiten adhoc nachzugehen. Es gibt auch Jobbörsen für Digitale Nomad*innen (z.B. https://www.dnxjobs.de), auf welchem auch Vollzeitjobs angeboten werden.

Outsourcing bezeichnet generell das Auslagern von bisher intern erbrachten Leistungen an Externe. Hiermit kann sowohl das Auslagern von ganzen Abteilungen eines Unternehmens an (kostengünstigere) Tochterfirmen oder Dienstleister*innen (im Ausland) gemeint sein, aber auch das Auslagern von bestimmten kleineren Tätigkeiten an Einzelpersonen außerhalb des Unternehmens beispielsweise über Crowdworking-Plattformen.

Gig Economy bezeichnet das Phänomen, dass Arbeitskräfte je Gig (≙ Auftrag) bezahlt werden und selbstständig tätig sind und damit nicht mehr festangestellt sind und beispielsweise nach Arbeitszeit bezahlt werden. Das ist natürlich schon lange in manchen Branchen üblich (z.B. Taxi), wird aber immer häufiger, da durch die Digitalisierung Gig Economy in manchen Bereichen erst ermöglicht. So sind (Lebensmittel-)Lieferant*innen bei Diensten wie „Deliveroo“ häufig selbstständig tätig und werden je „Gig“ bezahlt, auch Crowd-/Clickworking lässt sich unter diesen Begriff fassen. Mit diesem in der Wissenschaft noch nicht besonders etablierten Begriff werden auch gesellschaftliche Debatten dazu geführt, wie soziale Sicherungssysteme beispielsweise die Bedürfnisse dieser Arbeitskräfte miteinbeziehen können. Es wird hierbei eben auch die Gefahr gesehen, dass Gig Economy zu prekären Arbeitsverhältnissen führen kann, da die Arbeitskräfte eben nicht automatisch in Sozialversicherungen einzahlen und daraus profitieren können, gleichzeitig aber auch keinerlei Sicherheit haben und ihr Einkommen meist unmittelbar von der Auftragslage abhängig ist. Gig Economy wird aber auch häufig „nur“ für kurzfristige oder nebenberufliche Tätigkeiten genutzt.

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